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Hallo Besucher,
„geMEINde beWEGen“ lautet das Motto der Kirchenwahlen, die am 1. März 2020 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) stattfindet. Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der Kirchengemeinden, zur Wahl. Damit die Stimmberechtigten (alle Konfirmierten ab 14 Jahren) einer Gemeinde tatsächlich wählen können, braucht es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Plätze: Alle volljährigen Gemeindemitglieder unter 75 Jahren können sich zur Wahl stellen.
Die Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens und kümmern sich um Mitarbeitende wie Finanzen. Das Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Es bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten und Kompetenzen sind gefragt – ob Pädagogik, Kreativität und Fantasie, Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen.
In Lippstadt sind 18 Stellen zu besetzen. Erste Interessenten gibt es erfreulicherweise bereits.
Zur Vorbereitung der Kirchenwahl lädt das Presbyterium zu drei Gemeindeversammlungen ein:
- Lukas-Kirche: 12. November, 19.30 Uhr
- Johanneskirche: 17. November, 12.00 Uhr
- Friedenskirche: 19. November, 19.30 Uhr
Sie haben Fähigkeiten und Talente, die Sie in Ihrer Gemeinde einbringen möchten? Oder Sie kennen Menschen, auf deren Kenntnisse und Kompetenzen die Gemeinde nicht verzichten sollte? Dann reichen Sie doch Ihren Wahlvorschlag direkt bei der Gemeindeversammlung ein. Er muss von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern per Unterschrift unterstützt werden. Die Frist zur Abgabe endet am 29. November 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Tschense
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
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