Was war in Ihrer ersten Schultüte? Bonbons? Ein Spielzeug? Und in Ihrem Tornister für den allerersten Schultag? Malstifte? Ein Füller?
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Diesen Satz aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz von Nordrhein-Westfalen können viele aus eigenem Erleben mit Inhalt füllen.
Förderung wirkt. Sie ist nicht umsonst.
Sie ist auch nicht umsonst zu haben. Schule kostet Geld. Trotz Lehrmittelfreiheit fallen viele Kosten an: Schultaschen, Arbeitshefte, Schreibhefte, Stifte, Radiergummis, Füller. Und zunächst kleine Dinge summieren sich. Zur zusätzlichen Klassenlektüre kommt noch der Ausflug. Das Lineal ist zerbrochen, das Grün im Farbkasten aufgebraucht, der Füller kleckert. Da kommen Summen zusammen. Mehr Geld als heute viele Familien zur Verfügung haben.
Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. In Lippstadt beziehen über 2.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Sozialleistungen. Empfänger von Bürgergeld erhalten für den persönlicher Schulbedarf insgesamt 195 Euro im Kalenderjahr 2024, und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Davon müssen nicht nur die Schulsachen bezahlt werden, alles andere auch. Dass das nicht reicht, um Kinder angemessen auszustatten, ist leicht vorzustellen.
Freude an der Schule, Spaß am Lernen und gemeinsames Lachen im Unterricht werden auch von der Ausstattung beeinflusst. Die Evangelische Kirchengemeinde Lippstadt hilft: Sie sorgt für die Erstausstattung. Sie unterstützt zunächst Kinder der der Grundschulklassen und stellt die Dinge bereit, die von den Lehrerinnen und Lehrern vorgesehen werden. Davon ausgenommen sind Schultaschen, Schulbücher oder Arbeitshefte. Bei der Beschaffung der Schulmaterialien achten wir auf NAchhaltigkeit. Wo es möglich ist, beschaffen wir Dinge, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind. Ausgegeben werden die Schulmaterialien an Kinder, für die eine Bescheinigung (Bürgelgeld, Sozial- oder Wohngeld) vorliegt.
Für einen längerfristigen Bestand der Schulmaterialienkammer ist es das Ziel, die Materialien durch Spenden zu refinanzieren. Jede Unterstützung ist willkommen:
Ev. Kreiskirchenkasse Soest-Arnsberg
IBAN DE06 3506 0190 0005 0050 00
Verwendungszweck: 49108 | Schulmaterialienkammer
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