Kann ich mich auch von einem Pfarrer trauen lassen, der nicht in der Gemeinde seinen Dienst tut?
Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein z.B. befreundeter Pfarrer, so muss der zuständiger Ortpfarrer oder die -pfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimisiorale).
Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre?
Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer, bzw. die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut.
Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?
Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung die Lizenz zum Eingehen einer "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischen Ritus erteilen lassen. Die Trauung wird dann auch von der katholischen Kirche anerkannt und der Ehepartner behält alle seine Rechte in der katholischen Kirche.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein. Es gibt entweder eine katholische mit evangelischen Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischen Beistand. Die Trauung muss aber kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel wird von keiner der Konfessionen verlangt.
Können gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben amtlich registrieren lassen, kirchlich getraut werden?
Die Trauung gibt es zwar noch nicht. Aber gleichgeschlechtliche Paare haben das Recht auf einen Segnungsgottesdienst.
Die Würde des Gottesdienstes und der Persönlichkeitsschutz der gottesdienstlichen Gemeinde sind ein hohes Gut. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt erklärt das Fotografieren und Filmen während der Gottesdienste daher grundsätzlich für unerwünscht. Bei Trauungen sind Aufnahmen beim Ein- und Auszug möglich.