Von der evangelischen Wochenzeitung UNSERE KIRCHE gibt es zu Ostern eine kostenlose Sonderausgabe als E-Paper. Sie erscheint am Gründonnerstag.
Darin: ein Interview mit Präses Annette Kurschus. Die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen spricht über die österliche Hoffnung in Zeiten der Corona-Krise.
„Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin wieder lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit!“
Liebe Gemeindeglieder,
mit diesen Worten grüßen wir sie im Namen der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt herzlich und wünschen Ihnen ein gesegnetes Osterfest. Zwar feiern wir in diesem Jahr keine Gottesdienste in unseren Kirchen, aber in unserem Glauben sind wir auch so in Gemeinschaft miteinander verbunden.
Ein Blick in unsere Welt zeigt, dass Sorgen und Zuversicht, Tod und Leben ganz nah beieinander liegen. Daran erinnern uns Karfreitag und Ostern. Jesus war gestorben und für seine Jünger war ihr Lebenssinn dahin. So berichten die Ostererzählungen der Bibel. Zwei Jünger machen sich daraufhin auf den Weg in das Dorf Emmaus. Ohne Hoffnung und voller Enttäuschung sind sie unterwegs. Durch den Tod Jesu scheint ihre Lebensperspektive gescheitert zu sein. Unterwegs reden sie miteinander über ihre tiefe Krise. Während sie ihr Leid klagen, nimmt plötzlich ein fremder Wegbegleiter mitfühlend Anteil. Bereitwillig erzählen die Jünger von ihrem Seelenzustand und er hört ihnen geduldig zu. Gemeinsam kehrt die Weggemeinschaft in ein Haus ein. Beim Tischgebet und beim Teilen des Brotes gehen den Jüngern die Augen auf und sie erkennen, dass dieser Wegbegleiter Jesus ist. Voller Freude kehren sie daraufhin um und berichten den anderen von ihrem wunderbaren Erlebnis.
„Da gingen ihnen die Augen auf.“ Es braucht eine gewisse Zeit, um nach bedrückenden Erfahrungen wieder aufleben zu können. Dies erleben wir in der gegenwärtigen Corona-Krise, die so vieles verändert hat. Es braucht Gespräche, geduldiges Zuhören und behutsames Nachfragen, damit wir uns aus der Erstarrung lösen und einen neuen Blick auf das Leben gewinnen.
Genau dies feiern Kleine und Große an Ostern. Für unser gemeinsames Leben und unseren Glauben bedeutet die Corona-Krise eine echte Herausforderung. Vermutlich gehören dazu auch Brüche und ganz persönliche Krisen. Das lässt sich in diesen Zeiten nicht vermeiden. Dennoch oder gerade deshalb lasst uns miteinander Ostern feiern. Gott ist für uns ein Wegbegleiter, der mit uns geht, durch Krankheit und Leid hindurch. Und Gott ist stärker als der Tod. Diese Botschaft hat Jesus Christus mit seinem Sterben und Auferstehen damals und uns heute bezeugt. So kann das Osterfest 2020 für uns zu einem Wendepunkt in der Krise werden.
Feiern wir das Osterfest an dem Ort, den wir unser Zuhause nennen. Vielleicht beginnen wir es wie die beiden Jünger mit einer Mahlzeit. Überlegen wir miteinander wie unser Osterfrühstück aussehen soll. Schön ist es, wenn wir alles bereits am Vorabend vorbereiten. Schmücken wir unser Zuhause. Zünden wir vor dem Frühstück eine Kerze an. Blicken wir hoffnungsvoll auf dieses Osterlicht und sprechen uns gegenseitig den alten Ostergruß zu: „Halleluja, der Herr ist auferstanden. Er ist wahrhaftig auferstanden. Halleluja“.
Lasst uns am Ostertag im Glauben und in der Hoffnung auf neues Leben verbunden sein. Der Klang der Kirchenglocken wird uns daran erinnern, dass Gottes Liebe größer ist als wir Menschen je ermessen können. Der Segen Gottes, des Ursprungs allen Lebens, sei mit Ihnen allen.
Gott, der Vater aller Kraft, schütze, stärke und behüte Sie.
Für das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt
Präses Presbyterii Alexander Tschense und Pfarrer Dr. Roland Hosselmann
"30 Minuten Orgelmusik"
Seit 20 Jahren ein fester Bestandteil des Lippstädter Kulturlebens. Jedes Jahr, von Mai bis September, lockt die Konzertreihe Stammgäste, Touristen und Kurzentschlossene in die Marienkirche in Lippstadt. Wechselnde MusikerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet gestalten am Mittwochnachmittag um 16.30 Uhr ein halbstündige musikalischen Leckerbissen. Die Dauer: 30 Minuten.
Wochenarbeitszeit
12 Stunden/Woche, wöchentlich (Wochentage: Mittwoch – Sonntag), bzw.gesonderter Regelung
Die Arbeitszeit rechnet sich ab Aufnahme der Tätigkeit am jeweiligen Arbeitsplatz.
Arbeitsplatz
primär: Johanneskirche Lippstadt, Bunsenstrasse
sekundär: Küster-Pool in den Seelsorgebereichen der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt entsprechend Planung / Dienstanweisung.
Der besonderen Arbeitsplatz-Regelung geschuldet, erhält der/die Küster/in eine Km-Geld-Vergütung für die Fahrten mit Privat-PKW zwischen Wohnung und jeweiligem Sekundär-Arbeitsplatz, im Rahmen der steuerlichen Freigrenze, von derzeit 0,30 €/km. Die Abrechnung erfolgt monatlich gegen Nachweis und Bestätigung durch den Dienstherrn.
Aufgaben
Er/Sie dient im Gottesdienst bei den Amtshandlungen und Veranstaltungen der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für die kirchlichen Gebäude, primär der Johanneskirche. Die detaillierten Aufgaben werden in der Dienstanweisung dargestellt.
Die Arbeitsleistung entfällt auf Werk-, Sonn- und Feiertage, sowie zur Durchführung besonderer Anlässe, Veranstaltungen und ggf. Sitzungsteilnahme, welche im Bereich und auf Anweisung des Arbeitgebers anfallen. Vergütung und/oder Dienstfreistellungen regeln sich nach BAT-KF §8, §12, §25.
Vergütung
Die Vergütung regelt sich nach BAT-KF-Tätigkeitsmerkmalen. Hier: Fallgruppe 2, Entgeltgruppe 5 (schwierige, oder umfangreiche Aufgaben in verschiedenen Gemeindebezirken) anteilig nach vereinbarter/geleisteter Wochen-/Monats-Arbeitszeit. Es gelten die jeweils gültigen Fassungen des BAT-KF.
Anstellungsvoraussetzungen
Der Küster/die Küsterin muss der Evangelischen Kirchen Deutschland oder einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche angehören. Dienlich ist, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, nahe einer Küstertätigkeit, abgeschlossen hat.
Fort- und Weiterbildung
Der Küster/die Küsterin ist verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch innerhalb der ersten fünf Beschäftigungsjahre, an Küsterlehrgängen, bzw. Lehrgängen für Küster-Rüstzeiten teilzunehmen. Zur Teilnahme an Weiterbildungen wird der /die/Küster/in unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt (BAT-KF § 8).
Erholungsurlaub
Erholungsurlaub, Freistellungen, Fortbildungsmaßnahmen sind nicht innerhalb der Zeiten hoher kirchlicher Feiertage zu gewähren. Es gelten die jeweils gültigen Fassungen des BAT-KF. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage/Jahr/5-Arbeitstage-Woche, anteilig zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, unbeschadet der Regelungen des BUrlG, sowie § 125 SGB IX Vertretungen
Vertretungs-Regelungen obliegen dem Direktionsrecht des Dienstherrn Kleider-Ordnung
Der/die/Küster/in hat eine dem Gottesdienst/Amtshandlungen angemessene Kleidung zu tragen Sonstige Anstellungs-/Beschäftigungs-Merkmale
Alle sonstigen, nichtgenannten Merkmale werden erfüllungshalber durch die Dienstanweisung, BATKF, bzw. die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen abgebildet.
Dienstherrin
Ev. Kirchengemeinde Lippstadt, vertreten durch das Presbyterium, bzw. dem /den Vorsitzenden des Presbyteriums
Anstellungsrahmen
Arbeitsvertrag, individuelle Dienstanweisung, BAT-KF, Küsterordnung, sowie geltende gesetzliche Regelungen und Verordnungen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich eines aktuellen Nachweises der Kirchenzugehörigkeit oder eines pfarramtlichen Zeugnisses, senden Sie bitte bis zum 8. März 2019 an
Evangelische Kirchengemeinde Lippstadt
Präses Presbyterii Alexander Tschense
Brüderstraße 15
59555 Lippstadt
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